Drucken - Bon und A4-Belege

Druck-Kontrolle

Druck aus POSMAN

Über die Druck-Kontrolle wird in POSMAN eingegrenzt bei welchen Vorgängen and welcher Kasse welcher Bon oder auch A4-Beleg gedruckt werden soll.

Wenn POSMAN einen Beleg zu einer Transaktion drucken will, sucht er in der Druck-Kontrolle nach Einträgen die mit der Transaktion (Typ, Subtyp), dem in der Transaktion gewählten Lieferweg, und der Kasse auf dem die Transaktion ausgeführt wird (Kasse, Filiale, Bereich) übereinstimmt. Einträge mit Wert 0 stimmen dabei immer überein (Wildcard).

Die gefundenen Einträge werden dann von POSMAN als Anweisungen interpretiert Belege oder A4-Belege in der gegebenen Reihenfolge auszudrucken. Ist eine Vorlage für einen A4-Beleg gewählt, so ist es notwendig über das Feld Drucker einen Drucker für den A4-Druck anzugeben. Über das Feld Belegname angegebene Belege werden immer über den konfigurierten Belegdrucker ausgegeben.

Druck aus TRADEMAN

Über Druck-Kontrolle wird in TRADEMAN gesteuert für welche Vorgänge (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung, Lieferschein, ...) welches A4-Formular für den Druck verwendet werden soll. Die Funktionalität ist ausschließlich in TRADEMAN 2 enthalten und standardmäßig aktiviert.

Wenn TRADEMAN ein Formular zu einer Transaktion drucken will, sucht er in der Druck-Kontrolle nach Einträgen die mit der Transaktion (Typ, Subtyp), dem in der Transaktion gewählten Lieferweg, und der Filiale, für die die Transaktion ausgeführt wird, übereinstimmt. Einträge mit Wert 0 stimmen dabei immer überein (Wildcard).
Die gefundenen Einträge werden dann der Reihenfolge nach an den FormularDruck übergeben und das erzeugte PDF zum Download angeboten bzw. im Browser geöffnet.




Drucker-Definition

Über den Submenüpunkt Drucker können Sie beliebig viele Drucker definiert werden. Über DruckControl kann dann gesteuert werden, welche Vorlage auf welchem Drucker gedruckt wird.

In der Druckertabelle können

  • Bondrucker
  • A4-Drucker
  • und Etikettendrucker 

definiert werden.



Typ

  • DIN A4 (für A4-Druck in POSMAN)
  • Bondrucker
  • Etikettendrucker
  • E-Mail (Bon- und PDF-Versand via E-Mail - optionale Zusatzlizenz erforderlich)
  • Browser (PDF-Anzeige in TRADEMAN)

Duckersprache

Bondrucker für rollenbasiertes Themopapier sind heute in der Regel EPSON-kompatible und "sprechen" (mehr oder weniger) die von EPSON definierte Sprache ESC/POS.

In der Druckertabelle kann angegeben werden, welche Sprache der BonDrucker "spricht". Zur Auswahl stehen:

  • PDF (für A4-Belege in POSMAN und TRADEMAN)
  • ESC/POS (EPson kompatible - Bondrucker)
  • IBM (weitestgehend EPSON kompatible mit einigen Besonderheiten - Bondrucker)
  • XON/XOFF (für italienische Fiskaldrucker)
  • eposXML (neue EPSON Sprache in xml - Bondrucker)
  • EPL (Etikettendrucker)
  • ZPL (Etikettendrucker)

In der Druckertabelle kann auch angegeben werden, über welches Interface der Drucker angebunden ist.

  • LAN.
    In der Druckertabelle kann angegeben werden, über welche IPAdresse und welchen IPPort der Drucker erreichbar ist.
  • serieller Anschluss IPPort.
    0 entspricht /dev/ttyS0 unter Linux und COM1 unter Windows.

Es empfiehlt sich jedoch hier nur den Drucker als solches für die Druckkontrolle zu konfigurieren und die kassenindividuelle Interface-Zuordnung über die Kassenkonfiguration durchzuführen. Der von der Kasse verwendete Drucker ist der, der unter Peripherie-Geräte in der Kassenkonfiguration beschrieben wird. Dort kann der Drucker vollständig parametrisiert werden.


Druck-Vorlagen

Über den Submenüpunkt Druck-Vorlage sind alle in TRADEMAN und POSMAN gepflegten Vorlagen für den Bon- und A4-Druck aufgelistet, die in der Druck-Kontrolle ausgewählt werden können.
Der Benutzer kann die Vorlagen beim Erstellen, sowie beim Bearbeiten in verschiedenen Sprachen pflegen.

Im Standard sind dies die poe-Standard Kassenbelege.




poe-Vorlageneditor

Alle POSMAN Kassenbelege (Bon und A4) sowie TRADEMAN Belege können mittels des optionalen poe-Vorlageneditors (optionale Zusatzlizenz erforderlich) individuell dem gewünschten Erscheinungsbild angepasst werden.
Ausgenommen hiervon ist die Darstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
Für die gesetzeskonforme Darstellung gemäß der Landesbestimmungen bzw. geltenden Vorgaben haftet einzig der Besitzer des Kassensystems.